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Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. med. dent. C. Schwermann und
Dr. med. dent. A. Bareksei

Standort 1:
Bahnhofstr. 65
46562 Voerde
Tel.: (02855) 72 23
Fax: (02855) 8 28 80
E-Mail: info@zahnarzt-voerde.de

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Standort 2:
Tillmannsweg 3
46562 Voerde
Tel.: (02855) 1 87 76
Fax: (02855) 92 18 06
E-Mail: info2@zahnarzt-voerde.de


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Gesundheitsnews



Das ändert sich 2025 beim Zahnarzt
Amalgamverbot ab dem 1. Januar 2025

Die wichtigste Änderung im Bereich der Zahnmedizin im laufenden Jahr ist das Amalgamverbot. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union ein Verbot für Zahnfüllungen aus Amalgam. Das Verbot wurde erlassen, um in der Zahnmedizin den Weg für Alternativen zu den quecksilberhaltigen Füllungen frei zu machen.

Rückgang von Amalgamfüllungen in Deutschland Laut Angaben der Bundeszahnärztekammer ist der Anteil an Amalgamfüllungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen. In den alten Bundesländern lag er in 2023 bei rund 4,1 Prozent, in den neuen Bundesländern bei etwa 1,5 Prozent. Im April 2024 bestand nur noch jede 33. Zahnfüllung aus dem quecksilberhaltigen Amalgam.

Abbau von Gesundheitsrisiken Das Tragen von Amalgamfüllungen selbst ist nur mit geringen Gesundheitsrisiken verbunden. Die Gefahr von Quecksilbervergiftungen liegt in der Verarbeitung, denn beim Einsetzen und Entfernen von Amalgamfüllungen werden Dämpfe des Schwermetalls freigesetzt, die für den menschlichen Organismus besonders schädlich sind, wenn sie eingeatmet werden.

Ausnahmen und Übergangsfristen Die neue Regelung betrifft nicht alle EU-Länder. Wo alternative Materialien für Zahnfüllungen von den Krankenkassen nicht ausreichend erstattet werden, ist die Verwendung von Amalgam noch bis zum 30. Juni 2026 gestattet. Bis Ende des Jahres 2029 muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat einen Bericht vorlegen, ob eine Weiterführung dieser Ausnahmen gestattet werden kann.

Zahnärzte können in Ausnahmefällen zudem entscheiden, ob eine Behandlung mit Amalgam trotz des Verbots weiterhin notwendig ist. Maßgeblich ist dafür die individuelle Situation von Patientinnen und Patienten, zum Beispiel wenn bestimmte Allergien vorliegen.

Alternativen zu Amalgam Für gesetzlich Versicherte in Deutschland kommen ab 2025 als kostenfreie Alternativen zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff - sogenannte Komposite - zum Einsatz, und zwar sowohl für Frontzähne als auch für Seitenzähne. Sie haben sich in der Praxis vor allem für Schwangere, stillende Mütter und Kinder unter 15 Jahren bewährt und waren für diese bereits seit 2018 eine gängige Kassenleistung. Diese spezielle Leistung entfällt ab dem 1. Januar 2025. Vorhandene Amalgamfüllungen, die vollständig intakt sind, müssen allerdings nicht entfernt werden, da sie laut Angaben von Wissenschaftlern keine Gefahr darstellen.

Kritik am Amalgamverbot Kompositfüllungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind nicht so widerstandsfähig und lange haltbar wie Amalgamfüllungen. Besseres Material steht für gesetzlich Versicherte nur bei eigener Zuzahlung zur Verfügung. Deshalb wurde von verschiedenen Seiten kritisiert, dass Menschen mit geringem Einkommen damit konfrontiert werden, dass ihre Füllungen in Zukunft schneller defekt sein werden und häufiger einer Erneuerung bedürfen.

Rauchen schadet der Mundgesundheit
Neuer Infoflyer für Raucherinnen und Raucher

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) informieren mit einem neuen Flyer gemeinsam zum Thema „Rauchen und Mundgesundheit“. Der Flyer zeigt Raucherinnen und Rauchern die Risiken für ihre Mundgesundheit und die Vorteile des Nichtrauchens auf. Außerdem enthält er hilfreiche Informationen zu einem Rauchstopp. Raucherinnen und Raucher können den Flyer online beim DKFZ und der BZÄK abrufen.

Die Mundhöhle ist ein Tor zum Körper. Der Rauch jeder einzelnen Zigarette – und damit auch die gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe – passiert dieses Tor, lagert sich auf Zähnen, Zunge und Mundschleimhaut ab und hat dadurch großen Einfluss auf die Mundgesundheit. Viele Erkrankungen im Mundraum treten bei Rauchenden häufiger auf und zahnärztliche Behandlungen sind deutlich weniger erfolgreich. „So haben Raucherinnen und Raucher ein bis zu sechsfach erhöhtes Erkrankungsrisiko für Krebs im Mundraum und sie leiden wesentlich häufiger unter entzündlichen Veränderungen des Zahnhalteapparates, an sogenannten Parodontalerkrankungen“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Kurz gesagt: Rauchen schadet der Mundgesundheit!“

Nach einem Rauchstopp gehen Zahnverfärbungen deutlich zurück. Geschmacks- und Geruchssinn verbessern sich und bestehender Mundgeruch nimmt ab. Das Risiko für Karies, Parodontitis und Zahnverlust sinkt deutlich. Rauchfrei heilen Wunden im Mund besser und Implantate heilen erfolgreicher in den Kiefer ein. „Wer mit dem Rauchen aufhört, senkt das Risiko, an Mundkrebs zu erkranken“, sagt Prof. Dr. Ute Mons, Leiterin der Abteilung Primäre Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums. „Nach fünf rauchfreien Jahren hat es sich halbiert.“ Rauchstopp lohnt sich!

Mit dem Rauchen aufzuhören, verbessert nicht nur die Mundgesundheit, sondern erhöht die Lebensqualität und senkt das Risiko für verschiedene Krebsarten, vor allem Lungenkrebs, Herz-Kreislauferkrankungen und eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Exrauchende fühlen sich körperlich insgesamt wohler und leistungsfähiger.

Der Infoflyer ist online abrufbar unter „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit“: https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Infografiken_und_Faltblaetter/2024_Faltblatt_Rauchfrei-fuer-Ihre-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/rauchen_mundgesundheit_faltblatt.pdf

Ausführliche Informationen zu Rauchen und Mundgesundheit finden Sie unter: https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/FzR/FzR_2024_Rauchen-und-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/praevention/rauchen-und-mundgesundheit.html

Europäischer Gerichtshof erlaubt Mitgliedsstaaten Verbot von Fremdinvestoren
Letztes Argument der Betreiber von investorengetriebenen zahnärztlichen MVZ erledigt sich

Ob Rechtsanwaltskanzlei, Arzt- oder Zahnarztpraxis – Finanzinvestoren haben Freiberuflerpraxen als Renditeobjekte ausgemacht. Dabei steht es außer Frage, dass das erklärte Ziel eines Finanzinvestors – die Gewinnmaximierung – Einfluss auf die Organisation und die Tätigkeit einer Freiberufler-Gesellschaft haben kann. Überzogene Renditeerwartungen führen oft dazu, dass die Interessen der Mandanten, Kunden oder gar Patienten hintenangestellt werden, um die Gewinne zu steigern.

Aus diesem Grund hat sich der deutsche Gesetzgeber entschlossen, Rechtsanwaltsgesellschaften einem Fremdbesitzverbot zu unterwerfen. Dieses untersagt es der Anwaltschaft, reine Kapitalinvestoren in ihre Kanzleien zu holen. Damit soll die anwaltliche Unabhängigkeit gestärkt und die anwaltliche Berufsausübung vor Einflussnahme von Investoren auf die Mandatsführung und -auswahl unter Rentabilitätsgesichts-punkten geschützt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regelung nun einer kritischen Prüfung unterzogen. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom 19.12.2024 (C-295/23) hat das Gericht jetzt festgehalten:

Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben könnten, so das Gericht.

Damit stützt der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen.

Dazu sagte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, sagte: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“

Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun wird es Zeit, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.